Verfahrensdokumentation
Mo., 15. Juli
|Zell unter Aichelberg
GoBD: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Diese GoBD legt unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss.
Zeit & Ort
15. Juli 2024, 18:00 – 20:00
Zell unter Aichelberg, Schillerstrasse 1-3
Über die Veranstaltung
Seit Anfang 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft getreten. Diese GoBD legt unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss.
Anfangs wurde die Vorschrift eher stiefmütterlich behandelt. Erst als Betriebsprüfer vermehrt anfingen, bei Außenprüfungen sowie bei Kassennachschauen die Verfahrensdokumentation zu verlangen, gewann das Thema an Dynamik.
In der Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreiben Sie Ihren firmeninternen Datenverarbeitungsprozess. Alle Schritte und Dokumente müssen für das Finanzamt nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar sein.
Tickets
Verfahrensdokumentation
0,00 €Verkauf beendet
Gesamtsumme
0,00 €