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Verfahrensdokumentation

Do., 25. Apr.

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Zell unter Aichelberg

GoBD: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Diese GoBD legt unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss.

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Zeit & Ort

25. Apr. 2024, 18:00 – 19:30

Zell unter Aichelberg, Schillerstrasse 1-3

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Über die Veranstaltung

Seit Anfang 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft getreten. Diese GoBD legt unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss.

Anfangs wurde die Vorschrift eher stiefmütterlich behandelt. Erst als Betriebsprüfer vermehrt anfingen, bei Außenprüfungen sowie bei  Kassennachschauen die Verfahrensdokumentation zu verlangen, gewann das Thema an Dynamik.

In der Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreiben Sie Ihren firmeninternen Datenverarbeitungsprozess. Alle Schritte und Dokumente müssen für das Finanzamt nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet  und unveränderbar sein.

Tickets

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