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Mann liest Zeitung
NEWS 2024 Mindestlohn
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Was müssen Sie bei der Ermittlung und Dokumentation des gesetzlichen Mindestlohns beachten?


der gesetzliche Mindestlohn wird mindestens alle zwei Jahre angepasst und beträgt ab dem 01.01.2024 pro
Arbeitsstunde 12,41 €. Die nächste Erhöhung erfolgt bereits zum 01.01.2025 auf 12,82 €. Die Lohnzahlungen
an Ihre Arbeitnehmer stehen bei jeder Mindestlohnanpassung auf dem Prüfstand. Oft schleichen sich bei der
Berechnung Fehler ein, weil bestimmte Zahlungen nicht einbezogen werden dürfen.
Eine falsche Berechnung führt zu hohen Lohnnachzahlungen und Nachzahlungen an die Sozialversicherung.
Zudem können Ihnen Bußgelder bis zu 500.000 € drohen. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, können die
Arbeitnehmer die Differenz nachfordern. Und Sie sind sogar dann haftbar, wenn von Ihnen beauftragte Sub-
unternehmen den Mindestlohn nicht zahlen.
Darüber hinaus haben Sie als Arbeitgeber detaillierte Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte und
für Tätigkeiten in bestimmten Branchen. Hier sind die Arbeitszeiten genau zu erfassen und die Aufzeichnungen
zwei Jahre lang aufzubewahren.

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